Öffentlichkeitsarbeit für einen Feuerwehrverein ist mehr als ein gelegentlicher Veranstaltungshinweis oder ein Foto vom Feuerwehrfest. Sie zeigt, wofür der Verein steht, welchen Beitrag er für das örtliche Feuerwehrwesen und die Gemeinschaft leistet und warum sich eine Mitgliedschaft oder Unterstützung lohnen kann. Entscheidend ist nicht die größtmögliche Postingfrequenz, sondern ein verlässlicher Vereinsprozess mit klarer Haltung, festen Themen und eindeutigem Absender.
Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Feuerwehrverein und öffentlich-rechtlicher Feuerwehr. Der Verein kann beispielsweise Veranstaltungen organisieren, Kameradschaft pflegen, historisches Feuerwehrgut erhalten, Nachwuchsarbeit unterstützen oder die örtliche Feuerwehr fördern. Einsatzleitung, Gefahrenabwehr, Einsatzberichte und amtliche Lageinformationen fallen dagegen regelmäßig in die Zuständigkeit der Feuerwehr, der Kommune oder einer ausdrücklich benannten Stelle. Örtliche Dienstanweisungen, kommunale Vorgaben und landesrechtliche Besonderheiten sind daher stets zu berücksichtigen.
Der Deutsche Feuerwehrverband ordnet Kommunikation als Erfolgsfaktor für Einsatzkontext, Nachwuchsgewinnung und öffentliche Wahrnehmung ein. Mit der Gründung eines Fachbereichs Kommunikation am 4. Juni 2026 unterstreicht der Verband die Bedeutung dieser Querschnittsaufgabe. Auf der Fachbereichsseite wird zugleich deutlich, dass weitere Arbeitsergebnisse schrittweise bereitgestellt werden. Vereine müssen darauf jedoch nicht warten: Klare Zuständigkeiten, ein Themenplan und eine Freigaberoutine lassen sich vor Ort bereits jetzt einführen.
Eine erkennbare Kommunikationslinie entwickeln
Am Anfang steht eine einfache Frage: Was soll die Öffentlichkeit über den Feuerwehrverein wissen und mit ihm verbinden? Eine Kommunikationslinie hilft, aus einzelnen Aktivitäten ein nachvollziehbares Vereinsprofil zu machen. Sie ist kein Werbeslogan, sondern eine interne Orientierung für Themen, Ton und Entscheidungen.
Die Rolle des Vereins in einem Satz beschreiben
Formulieren Sie einen kurzen Leitsatz, der intern als Orientierung dient. Zum Beispiel: „Wir verbinden Feuerwehrtradition, gemeinschaftliches Engagement und die Unterstützung unserer örtlichen Feuerwehr.“ Der Satz muss nicht veröffentlicht werden. Er hilft aber bei der Entscheidung, ob ein Thema zum Verein passt und welcher Ton angemessen ist.
Eine belastbare Kommunikationslinie beantwortet mindestens diese Fragen:
- Welche Aufgaben und Werte prägen den Verein?
- Welche Zielgruppen sollen erreicht werden?
- Welche Themen gehören eindeutig zum Verein?
- Welche Informationen dürfen nur von der Feuerwehr oder der Kommune veröffentlicht werden?
- Welche Sprache und Bildwelt passen zum örtlichen Umfeld?
- Wer gibt Beiträge, Fotos und Termine frei?
Zielgruppen nicht vermischen
Ein Beitrag für langjährige Förderer darf anders formuliert sein als ein Aufruf an junge Erwachsene, die sich engagieren möchten. Typische Zielgruppen sind aktive und fördernde Mitglieder, Familien im Ort, Jugendliche und junge Erwachsene, örtliche Unternehmen, Kommunalpolitik, Presse sowie ehemalige Feuerwehrangehörige.
Für jede Zielgruppe sollte der Verein einen konkreten Nutzen benennen können. Förderer möchten nachvollziehen können, wofür Beiträge und Spenden eingesetzt werden. Familien interessieren sich möglicherweise für Gemeinschaft und gut organisierte Veranstaltungen. Neue Mitglieder brauchen einen realistischen Einblick in Aufgaben, Zeitaufwand und Vereinsleben. Eine Zielgruppenliste verhindert, dass jeder Beitrag gleichzeitig alles erklären soll.
Die passenden Themenfelder festlegen
Ein Themenplan schafft Wiedererkennbarkeit und entlastet den Vorstand. Er verhindert außerdem, dass Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich dann stattfindet, wenn kurzfristig Besucher, Helfer oder Spenden benötigt werden.
Geeignete Themen für Feuerwehrvereine
- Vereinsleben: Mitgliederversammlungen, Ausflüge, Kameradschaftsabende und Ehrungen.
- Unterstützung der Feuerwehr: nachvollziehbare Berichte über Anschaffungen oder Projekte, die der Verein ermöglicht oder mitfinanziert hat.
- Tradition und Geschichte: historische Fahrzeuge, Geräte, Dokumente und Geschichten aus dem Ort.
- Nachwuchs und Engagement: Vorstellungen von Tätigkeiten, Ansprechpartnern und Einstiegsmöglichkeiten.
- Veranstaltungen: Einladungen, Programm, Hinweise zur Barrierefreiheit und Rückblicke.
- Menschen im Verein: kurze Porträts, sofern die betroffenen Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
- Dank und Transparenz: Anerkennung für Helfer, Spender und Kooperationspartner sowie verständliche Informationen zur Mittelverwendung.
Bei Einsatzbezug ist besondere Zurückhaltung erforderlich. Der Verein sollte keine Informationen zu laufenden Einsätzen, betroffenen Personen, Einsatzorten, Schadensbildern oder taktischen Abläufen veröffentlichen, sofern dies nicht durch die zuständige Stelle ausdrücklich freigegeben wurde. Auch ein scheinbar harmloses Foto kann Rückschlüsse auf Wohnorte, Gesundheitsdaten, Sicherheitslagen oder die Identität Betroffener zulassen.
Einen einfachen Jahresplan erstellen
Ein Jahresplan muss nicht kompliziert sein. Markieren Sie zunächst wiederkehrende Termine wie Jahreshauptversammlung, Feuerwehrfest, Vereinsausflug oder Spendenübergaben. Ergänzen Sie pro Monat ein bis zwei redaktionelle Themen. Das können ein historischer Beitrag, ein Mitgliedsporträt oder ein Blick hinter die Vorbereitung einer Veranstaltung sein.
Planen Sie zusätzlich Anlassreserven ein. So bleibt Raum für kurzfristige, aber relevante Themen. Ein guter Plan schreibt nicht jeden Beitrag vor, sondern schafft einen verlässlichen Rahmen. Entscheidend ist, dass der Plan zur tatsächlichen Zeit und zu den personellen Möglichkeiten des Vereins passt.
Klare Zuständigkeiten und ein sicherer Freigabeweg

Viele Kommunikationsprobleme entstehen nicht durch fehlende Ideen, sondern durch unklare Verantwortung. Der Vorstand sollte deshalb schriftlich festlegen, wer Inhalte sammelt, Texte formuliert, Fotos auswählt, Beiträge veröffentlicht und auf Rückfragen reagiert.
Rollen im Verein
- Kommunikationsverantwortliche: Sie pflegt Themenplan, Redaktionskalender und Medienzugänge.
- Fachliche Ansprechpartner: Sie prüfen Aussagen zu Feuerwehr, Vereinsgeschichte oder Veranstaltungen.
- Freigabestelle: Sie entscheidet über sensible Inhalte, Personenfotos und Beiträge mit Feuerwehr- oder Behördenbezug.
- Vertretung: Sie übernimmt die Aufgabe bei Urlaub, Krankheit oder längerer Abwesenheit.
Eine Person kann mehrere Rollen übernehmen. Wichtig ist, dass die Zuständigkeiten bekannt sind und nicht allein vom Zugang zu einem privaten Social-Media-Konto abhängen. Der Vorstand sollte zudem nachvollziehen können, welche Konten, E-Mail-Adressen und Bildarchive der Verein nutzt.
Praktischer Freigabeprozess
- Thema erfassen: Anlass, Zielgruppe, gewünschte Aussage und Veröffentlichungsdatum notieren.
- Material prüfen: Text, Fotos, Namen, Logos, Veranstaltungsdaten und Verlinkungen zusammenstellen.
- Verantwortlichkeiten klären: Handelt es sich um eine Vereinsinformation oder um offiziellen Feuerwehrinhalt? Bei Unklarheit Rücksprache halten.
- Rechte und Datenschutz prüfen: Einwilligungen, erkennbare Personen, Minderjährige, Kennzeichen und sensible Angaben kontrollieren.
- Freigeben: Eine benannte Person dokumentiert die Entscheidung, insbesondere bei Fotos und Beiträgen mit Einsatzbezug.
- Veröffentlichen und beobachten: Rückfragen sachlich beantworten und problematische Kommentare nach festgelegten Regeln moderieren.
- Archivieren: Freigaben, Originalbilder und veröffentlichte Fassungen nachvollziehbar ablegen.
Für spontane Beiträge kann eine kurze Checkliste genügen. Bei Einsatzbildern, Konfliktthemen, Spenden, personenbezogenen Geschichten oder Kooperationen mit Behörden sollte der ausführliche Weg gelten. Im Zweifel ist es sachgerechter, einen Beitrag später oder gar nicht zu veröffentlichen, als Rechte, Zuständigkeiten oder die Sicherheit Betroffener zu gefährden.
Website, Pressearbeit, Newsletter und soziale Medien verzahnen
Die Medien des Vereins erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Website ist der dauerhafte Informationsort. Soziale Medien können Aufmerksamkeit und Dialog schaffen. Pressearbeit erreicht Menschen außerhalb der eigenen Kanäle. Ein Newsletter eignet sich für Mitglieder und Unterstützer, die Informationen bewusst abonniert haben.
Die Website als verlässliche Basis
Auf der Vereinswebsite sollten Zweck und Geschichte des Vereins, Ansprechpartner, Möglichkeiten zur Mitgliedschaft, wichtige Vereinsinformationen, Termine und Kontaktmöglichkeiten leicht auffindbar sein. Der Absender muss klar erkennbar sein. Eine Formulierung wie „Der Feuerwehrverein informiert“ verringert das Risiko, dass Besucher Vereinsmitteilungen mit amtlichen Einsatzinformationen verwechseln.
Aktuelle Inhalte sollten ein Veröffentlichungsdatum tragen. Überholte Hinweise, alte Spendenaufrufe oder nicht mehr gültige Ansprechpartner können Vertrauen stärker beeinträchtigen als eine kleinere, aber gepflegte Website. Für dauerhafte Informationen ist die Website meist besser geeignet als ein ausschließlich in einem sozialen Netzwerk veröffentlichter Beitrag.
Datenschutz bei Website und Drittanbietern
Vor dem Einbau von Statistikdiensten, Karten, Videoplayern, Schriftbibliotheken oder Social-Media-Einbettungen sollte der Verein einen technischen Anbietercheck durchführen. Die Datenschutzkonferenz erläutert in ihrer Orientierungshilfe für Anbieterinnen und Anbieter digitaler Dienste, dass der Zugriff auf oder das Speichern von Informationen auf Endgeräten grundsätzlich eine Einwilligung nach § 25 TDDDG erfordert, sofern keine Ausnahme greift. Für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO.
Das bedeutet nicht, dass pauschal jedes Cookie gleich zu behandeln ist. Erforderliche Funktionen, Reichweitenmessung und externe Inhalte müssen getrennt bewertet werden. Der Verein sollte dokumentieren:
- Welche Dienste auf der Website eingebunden sind.
- Welche Daten dabei verarbeitet und an wen sie übermittelt werden.
- Ob eine Einwilligung erforderlich ist und wie sie widerrufen werden kann.
- Welche Informationen in Datenschutzerklärung und Einwilligungsdialog gehören.
- Wer die technische Konfiguration regelmäßig kontrolliert.
Werden externe Inhalte erst nach einer Einwilligung geladen, muss auch die technische Umsetzung dazu passen. Eine rechtliche oder technische Einzelfallprüfung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn sich Dienste, Einbindungen oder Konfigurationen ändern.
Pressearbeit mit wenigen, guten Informationen
Eine Pressemitteilung braucht keine werbliche Sprache. Sie sollte die wichtigsten Fragen beantworten: Was ist passiert? Wer ist Veranstalter? Wann und wo findet etwas statt? Warum ist es für den Ort relevant? Wer kann Auskunft geben?
Eine klare Struktur erleichtert Redaktionen die Arbeit:
- Überschrift mit konkreter Aussage
- kurzer Vorspann mit den wichtigsten Fakten
- zwei bis vier Absätze mit Hintergrund und Einordnung
- gegebenenfalls ein freigegebenes Zitat
- Kontakt mit Funktion und erreichbarer E-Mail-Adresse
- Bildangebot mit Bildnachweis und geklärten Rechten
Personenbezogene Einsatzdetails, Mitgliederlisten oder sensible Anhänge sollten nicht ungeschützt per E-Mail versendet werden. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt bei normalen Risiken mindestens eine sichere Transportverschlüsselung; bei erhöhtem Schutzbedarf ist eine weitergehende Absicherung zu prüfen. Die Orientierungshilfe zur E-Mail-Verschlüsselung nennt außerdem einen anderen Kommunikationskanal, wenn eine sichere Übermittlung per E-Mail nicht ausreicht.
Social Media als Ausspielkanal, nicht als Vereinsarchiv
Soziale Medien eignen sich für kurze Einblicke, Veranstaltungshinweise, Dankesbeiträge und den Dialog mit dem Ort. Vollständige und dauerhaft relevante Informationen sollten möglichst auf der eigenen Website stehen. So bleiben sie auch dann auffindbar, wenn sich Reichweiten, Formate oder Funktionen einer Plattform ändern.
Eine Plattformpräsenz ist kein risikofreier Standardkanal. Die Datenschutzkonferenz weist in ihrer weiterhin verlinkten FAQ zu Facebook-Fanpages darauf hin, dass Betreiber die Datenschutzkonformität der von ihnen verantworteten Verarbeitung sicherstellen und nachweisen können müssen. Die dortigen Erkenntnisse können teilweise auf andere soziale Netzwerke übertragbar sein; eine ausdrückliche gerichtliche Klärung bezog sich jedoch auf Facebook-Fanpages.
Die FAQ trägt den Stand November 2022. Vor einer konkreten Bewertung sollten daher die aktuelle Plattformkonfiguration, Anbieterunterlagen und gegebenenfalls die Hinweise der zuständigen Datenschutzaufsicht geprüft werden. Für Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen darf daraus weder automatisch ein identisches Verbot noch eine automatische Freigabe abgeleitet werden. Zu prüfen sind jeweils Verantwortlichkeit, Informationspflichten, Statistikfunktionen, Moderation, Datenübermittlungen sowie die organisatorische Kontrolle des Kontos.
Bildrechte und Einwilligungen richtig organisieren

Fotos machen Gemeinschaft, Tradition und Engagement sichtbar. Gleichzeitig können Bilder Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn Personen ohne ausreichende Grundlage erkennbar veröffentlicht werden. Bildauswahl und Freigabe gehören deshalb zum festen Veröffentlichungsprozess und nicht erst an das Ende eines Beitrags.
Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. § 23 enthält Ausnahmen, etwa für bestimmte Gruppen- oder Veranstaltungsbilder, schränkt diese aber ein, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Diese Ausnahmen sollten nicht schematisch angewendet werden. Zusätzlich sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.
Bildrechte-Checkliste
- Ist der Fotograf bekannt und hat der Verein die erforderlichen Nutzungsrechte?
- Sind abgebildete Personen erkennbar?
- Liegt eine dokumentierte Einwilligung für die vorgesehenen Kanäle vor?
- Wird das Bild nur auf der Website oder auch in sozialen Medien, Presse und Print verwendet?
- Sind Minderjährige abgebildet und wurde besonders sorgfältig geprüft?
- Sind Kennzeichen, Adressen, private Räume oder sensible Informationen sichtbar?
- Kann eine Person ihre Einwilligung widerrufen und weiß der Verein, wie damit umzugehen ist?
Uniform, Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Veranstaltung ersetzen keine automatisch dokumentierte Veröffentlichungsfreigabe. Besonders bei Minderjährigen sollten die erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten und die konkrete Reichweite der Nutzung sorgfältig dokumentiert werden.
Bei größeren Veranstaltungen kann der Verein vorab über Fotoaufnahmen informieren und Bereiche oder Programmpunkte organisatorisch so gestalten, dass Personen nicht unbeabsichtigt in den Mittelpunkt geraten. Ein allgemeiner Hinweis ersetzt jedoch nicht jede Einzelfallprüfung. Dies gilt besonders für gezielte Porträts, kleine Gruppen und Aufnahmen, bei denen einzelne Personen deutlich hervorgehoben werden.
Besondere Vorsicht bei Einsatz- und Übungsbildern
Übungen können Vereinsarbeit und Feuerwehrwesen anschaulich zeigen. Dennoch sollte der Verein zwischen einer vorbereiteten, freigegebenen Übung und einem realen Einsatz strikt unterscheiden. Bei realen Einsätzen veröffentlicht grundsätzlich die zuständige Stelle nach ihren eigenen Vorgaben. Der Verein sollte nicht als parallele Einsatzkommunikation auftreten.
Nicht veröffentlicht werden sollten Bilder oder Angaben, die Betroffene identifizierbar machen, Gesundheitsdaten erkennen lassen, Wohnorte oder Sicherheitslagen offenlegen oder Rückschlüsse auf Einsatzabläufe ermöglichen. Auch Namen, Hausnummern, Fahrzeugkennzeichen, Funkinhalte und sichtbare Dokumente sind vor der Veröffentlichung zu prüfen. Bei Unsicherheit bleibt das Bild unveröffentlicht.
Für eine öffentliche Übung sollte vorab geklärt werden:
- Wer ist Veranstalter und wer ist für die Freigabe zuständig?
- Welche Personen dürfen fotografiert werden?
- Welche Bereiche bleiben aus Sicherheits- oder Persönlichkeitsgründen außerhalb der Aufnahme?
- Welche Bildunterschrift ist sachlich und nicht missverständlich?
- Wer prüft die endgültige Auswahl?
Typische Fehler und bessere Lösungen
„Wir posten nur spontan“
Spontane Beiträge führen häufig zu uneinheitlichen Aussagen, vergessenen Bildrechten und veralteten Informationen. Besser ist ein einfacher Redaktionsplan mit wenigen festen Themen, klarer Freigabe und einer Vertretung.
„Der Vereinsname macht den Absender eindeutig“
Für Außenstehende ist oft nicht klar, ob ein Beitrag von der Feuerwehr, der Kommune oder dem Verein stammt. Verwenden Sie eindeutige Profile, Absenderzeilen und Formulierungen wie „Der Feuerwehrverein teilt mit“.
„Ein Gruppenfoto ist immer unproblematisch“
Die Größe einer Gruppe entscheidet nicht allein über die Zulässigkeit. Prüfen Sie Erkennbarkeit, Situation, berechtigte Interessen und den vorgesehenen Veröffentlichungsweg.
„Die Plattform kümmert sich um den Datenschutz“
Der Verein bleibt für die von ihm verantwortete Kommunikation und seine organisatorischen Entscheidungen zuständig. Plattformbedingungen ersetzen keine Datenschutzprüfung und keine interne Zugriffskontrolle.
„Kritische Kommentare werden einfach gelöscht“
Moderation sollte nach vorher festgelegten Regeln erfolgen. Entfernt werden können etwa Beleidigungen, Drohungen, personenbezogene Daten oder themenfremde Werbung. Sachliche Kritik sollte nicht allein deshalb verschwinden, weil sie unangenehm ist. Dokumentieren Sie bei Konflikten den Kommentar und die Moderationsentscheidung.
Praktischer Maßnahmenplan für die nächsten 30 Tage
- Woche 1: Vereinsrolle, Zielgruppen und drei bis fünf Kernthemen festlegen.
- Woche 2: Zuständigkeiten, Vertretung und Freigabeprozess beschließen.
- Woche 3: Website, Social-Media-Konten, Drittanbieter, Datenschutzhinweise und Bildarchiv prüfen.
- Woche 4: Drei Beiträge vorbereiten, Einwilligungs- und Freigabevorlagen erstellen und den Jahresplan beginnen.
Bewerten Sie danach nicht nur Reichweite und Followerzahlen. Aussagekräftiger sind Fragen wie: Haben Menschen die Veranstaltung gefunden? Sind neue Interessierte mit dem Verein in Kontakt gekommen? Werden Informationen verstanden? Sind Rückfragen schneller beantwortbar? Wurden Rechte und Freigaben sauber dokumentiert?
Der Maßnahmenplan ist bewusst klein gehalten. Ein Feuerwehrverein muss nicht alle Kanäle gleichzeitig bespielen. Wenige gepflegte Informationswege mit klaren Abläufen sind für Vertrauen und Nachvollziehbarkeit wertvoller als viele unregelmäßig oder ungeprüft genutzte Präsenzen.
FAQ zur Öffentlichkeitsarbeit von Feuerwehrvereinen
Darf ein Feuerwehrverein über Einsätze berichten?
Der Verein sollte nicht eigenständig laufende oder abgeschlossene Einsätze kommunizieren, wenn dafür keine ausdrückliche Freigabe der zuständigen Stelle vorliegt. Einsatzinformationen können amtliche, personenbezogene oder sicherheitsrelevante Inhalte enthalten. Maßgeblich sind örtliche Zuständigkeiten und Freigabewege.
Benötigt jedes Foto eine schriftliche Einwilligung?
Eine dokumentierte Einwilligung ist ein besonders nachvollziehbarer Regelfall, insbesondere bei Porträts, kleinen Gruppen, Kindern und gezielt aufgenommenen Situationen. Gesetzliche Ausnahmen können im Einzelfall greifen, sollten aber nicht pauschal angenommen werden. Kunsturhebergesetz und Datenschutzrecht sind gemeinsam zu prüfen.
Kann der Verein dieselbe Meldung überall veröffentlichen?
Der Kern kann gleich bleiben, die Aufbereitung sollte aber zum Kanal passen. Die Website enthält vollständige Informationen, soziale Medien eine kurze Zusammenfassung und der Newsletter gegebenenfalls zusätzliche Hinweise für Mitglieder. Einheitliche Fakten und ein klarer Absender sind wichtiger als wortgleiche Beiträge.
Wer sollte das Social-Media-Konto verwalten?
Mindestens zwei benannte Personen sollten administrative Zugänge besitzen, damit der Verein bei Ausfall oder Wechsel handlungsfähig bleibt. Der Vorstand sollte wissen, welche Konten bestehen und welche Kontaktadresse für Wiederherstellung und Sicherheitsmeldungen hinterlegt ist. Scheidet eine verantwortliche Person aus, sind ihre Zugänge zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen.
Was tun, wenn ein Bild nachträglich beanstandet wird?
Prüfen Sie die Beanstandung unverzüglich, sichern Sie die interne Dokumentation und nehmen Sie das Bild vorsorglich offline, wenn die Rechtslage unklar ist. Klären Sie anschließend Einwilligung, Zweck, Reichweite und mögliche Alternativen. Bei ernsthaften Konflikten ist fachkundige rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung sinnvoll.
Fazit
Gute Öffentlichkeitsarbeit macht den Feuerwehrverein sichtbar, ohne seine Rolle zu überschreiten. Sie verbindet eine erkennbare Vereinsidentität mit verlässlichen Informationen, sorgfältigem Umgang mit Bildern und Daten sowie einem abgestimmten Verhältnis zur örtlichen Feuerwehr. Ein kleiner Verein braucht dafür kein großes Medienbudget. Ein Themenplan, klare Zuständigkeiten, geprüfte Bildrechte und eine einfache Freigaberoutine schaffen bereits eine belastbare Grundlage.
Wer Kommunikation als Vereinsprozess organisiert, kann langfristig Vertrauen stärken: bei Mitgliedern, Förderern, Medien und Menschen, die sich erstmals für das Engagement im Feuerwehrverein interessieren.
Quellen & weiterführende Informationen
- Deutscher Feuerwehrverband: Deutscher Feuerwehrverband gründet Fachbereich Kommunikation
- Deutscher Feuerwehrverband: Fachbereich Kommunikation
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe für Anbieterinnen und Anbieter von digitalen Diensten
- Datenschutzkonferenz: FAQ zu Facebook-Fanpages
- Gesetze im Internet: Kunsturhebergesetz, §§ 22 und 23
- Datenschutzkonferenz: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail
