Musik gehört für viele Feuerwehrvereine zum Festprogramm: Eine Band spielt im Zelt, ein DJ gestaltet den Tanzabend, auf dem Festplatz läuft Hintergrundmusik oder ein Lautsprecherwagen begleitet den Umzug. Damit die Organisation nicht erst kurz vor dem Fest stockt, sollte die Musiknutzung früh geprüft werden. Die GEMA weist darauf hin, dass öffentlich genutzte Musik bei Vereinsveranstaltungen grundsätzlich vor der Veranstaltung anzumelden ist. Das kann auch kostenlose Veranstaltungen und Musik zur Untermalung betreffen (GEMA: Vereinsveranstaltungen anmelden). Weitere Hinweise bietet der Beitrag Helferplan für Feuerwehrfeste: Schichten und Verantwortlichkeiten.
Für Feuerwehrvereine ist vor allem wichtig: Ein Feuerwehrfest besteht häufig nicht nur aus einem Programmpunkt. Der Hauptabend im Zelt, ein Konzert am Nachmittag, der Festumzug und Musik im Außenbereich können getrennt zu prüfen sein. Wer alle Musikquellen, Zuständigkeiten und Termine früh dokumentiert, kann die Anmeldung gezielt vorbereiten und Missverständnisse mit Festwirt, Band oder Dienstleistern vermeiden.
Die Grundregel: Öffentlich genutzte Musik vorher prüfen
Eintritt ist nicht das alleinige Kriterium. Auch ein kostenloses Feuerwehrfest kann öffentlich sein, etwa wenn es allgemein beworben wird und Personen ohne persönliche Verbindung zum Verein teilnehmen können. Deshalb sollte ein Verein nicht aus dem fehlenden Eintritt ableiten, dass keine Anmeldung erforderlich sei.
Das betrifft nicht nur Tanzmusik und Bühnenprogramme. Die GEMA nennt auch Musik zur bloßen Untermalung als relevanten Fall. Musik im Eingangsbereich, auf dem Festplatz, im Bewirtungsbereich oder während eines Nachmittagsprogramms sollte deshalb in die Planung aufgenommen werden.
Den rechtlichen Hintergrund bildet § 42 VGG: Nutzer öffentlicher Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke müssen grundsätzlich vor der Veranstaltung die Einwilligung der zuständigen Verwertungsgesellschaft einholen. Für die praktische Einordnung, Anmeldung und Fristen sind die aktuellen Angaben der GEMA maßgeblich.
Verein, Feuerwehr und Festwirt sauber voneinander trennen
Bei Feuerwehrfesten wirken oft mehrere Akteure mit. Das bedeutet nicht, dass ihre Aufgaben automatisch gleich sind:
- Feuerwehrverein: Er kann das Fest als Verein planen und veranstalten.
- Öffentlich-rechtliche Feuerwehr: Sie ist von einem Feuerwehrverein rechtlich und organisatorisch zu unterscheiden.
- Förderverein: Er kann als eigenständiger privatrechtlicher Verein auftreten.
- Festwirt oder Zeltbetreiber: Er kann Bewirtung und einzelne Veranstaltungsleistungen übernehmen.
- Band oder DJ: Sie gestalten das Musikprogramm, sind aber nicht allein deshalb als Veranstalter der gesamten Nutzung anzusehen.
Vor dem Fest sollte schriftlich feststehen, wer welchen Programmpunkt veranstaltet und wer die jeweilige Anmeldung veranlasst. Ein Festwirt kann beispielsweise die Zeltveranstaltung anmelden. Nach den GEMA-Hinweisen sind damit ein Festumzug oder ein separates Konzert jedoch nicht automatisch erfasst (GEMA: Feuerwehr-Veranstaltung anmelden).
Welche Musiknutzung ist geplant?
Eine kurze Übersicht verhindert, dass einzelne Musikquellen übersehen werden. Für jeden Programmpunkt sollten Datum, Uhrzeit, Dauer, Ort, Veranstaltungsfläche, Musikform, Eintritt oder sonstiges Entgelt, verantwortlicher Veranstalter sowie der Stand der Anmeldung festgehalten werden.
Livemusik mit Band oder Kapelle
Für Livemusik bei Feuerwehrfesten ordnet die GEMA den Tarif U-V zu. Die konkrete Vergütung lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt unter anderem von den tatsächlichen Veranstaltungsdaten ab, etwa von Fläche, Dauer sowie Eintritt oder sonstigem Entgelt. Für die Anmeldung sollten diese Angaben vollständig vorliegen.
DJ-Musik und Tonträgerwiedergabe
Für Tonträgerveranstaltungen nennt die GEMA den Tarif M-V. Die Tarifseite nennt dabei unter anderem Vereinsfeste, Zeltfestveranstaltungen, Tanzveranstaltungen und Umzüge mit Lautsprecherwagen (GEMA: Tarif M-V). Bei einem Feuerwehrfest sollte daher klar erfasst werden, ob ein DJ, gespeicherte Musik oder Musik über einen Lautsprecherwagen eingesetzt wird.
Hintergrundmusik
Hintergrundmusik sollte nicht als nebensächlich behandelt werden. Läuft Musik im Zelt, auf dem Vorplatz oder im Bewirtungsbereich öffentlich, kann sie auch ohne Tanz oder Konzert relevant sein. Sie gehört deshalb als eigener Eintrag in die Veranstaltungsübersicht.
Festumzug und Lautsprecherwagen
Musik im Festumzug ist organisatorisch ein eigener Programmpunkt. Strecke, Dauer, Musikquelle und verantwortlicher Veranstalter sollten getrennt dokumentiert werden. Der Verein sollte nicht unterstellen, dass die Anmeldung des Festzelts den Umzug automatisch umfasst.
Mehrere Veranstaltungsorte
Findet das Fest gleichzeitig im Zelt, am Gerätehaus und auf dem Außengelände statt, kann die räumliche und programmliche Aufteilung für die Einordnung bedeutsam sein. Die allgemeine Bezeichnung „Feuerwehrfest“ ersetzt keine vollständigen Angaben zu den einzelnen Musiknutzungen.
Fristen: Nicht bis kurz vor den Aufbau warten
Die aktuelle Feuerwehr-Information der GEMA unterscheidet Fristen: Für sonstige Veranstaltungen nennt sie grundsätzlich eine Anmeldung spätestens drei Tage vor der Veranstaltung. Für Veranstaltungen, die über einen Pauschalvertrag eines Landesfeuerwehrverbandes abgegolten werden, nennt sie fünf Tage vorher.
Für den möglichen Nachlass von 20 Prozent über den Gesamtvertrag zwischen GEMA und Deutschem Feuerwehrverband nennt die GEMA ebenfalls eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung; grundsätzlich wird dabei eine Anmeldung spätestens drei Tage vorher genannt. Diese Mindestfristen sind keine sinnvolle Planungsfrist für den Vereinsvorstand. Besser ist es, die Angaben mehrere Wochen vorher zusammenzustellen und die Anmeldung früh einzureichen.
Fristen im Überblick
- Sonstige Veranstaltungen: nach GEMA-Angaben grundsätzlich spätestens drei Tage vorher.
- Veranstaltungen über einen Pauschalvertrag eines Landesfeuerwehrverbandes: nach GEMA-Angaben fünf Tage vorher.
- Möglicher DFV-Nachlass: rechtzeitige und vollständige Anmeldung; grundsätzlich spätestens drei Tage vorher.
- Livemusik: Setlist für jeden Veranstaltungsteil innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung.
Entscheidend sind stets die aktuellen Angaben der GEMA und die Bedingungen des konkret anwendbaren Vertrags.
20 Prozent Nachlass: Möglich, aber nicht automatisch
Für eigene Veranstaltungen kann auf Grundlage des Gesamtvertrags zwischen GEMA und Deutschem Feuerwehrverband ein Nachlass von 20 Prozent möglich sein. Die GEMA knüpft dies an eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung. Daraus folgt jedoch weder Kostenfreiheit noch ein automatischer Anspruch für jeden Feuerwehrverein.
Vorstände sollten insbesondere zwischen öffentlich-rechtlicher Feuerwehr, Feuerwehrverein und privatrechtlichem Förderverein unterscheiden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die eigene Organisationsform und die konkrete Veranstaltung die Voraussetzungen erfüllen. Der Deutsche Feuerwehrverband weist in seiner Fachempfehlung Nr. DFV-FE-89-2025 darauf hin, dass bei öffentlich genutzter Musik Gebühren anfallen können und für eigene Veranstaltungen ein Rabatt auf Grundlage eines Rahmenvertrags möglich ist.
Pauschalvertrag oder Einzelanmeldung?
Einzelne Landesfeuerwehrverbände können landesbezogene Pauschalregelungen mit der GEMA haben. Ob eine solche Regelung besteht und welche Veranstaltungen sie umfasst, ist jeweils konkret zu prüfen. Sie gilt nicht automatisch bundesweit, nicht zwingend für jede Vereinsform und nicht ohne Weiteres für jedes Festformat.
Die GEMA verweist unter anderem auf Regelungen in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen. Daraus kann kein allgemeiner Anspruch abgeleitet werden. Der Verein sollte beim zuständigen Landesfeuerwehrverband oder bei der GEMA klären, ob das eigene Bundesland erfasst ist, welche Veranstaltungsarten gelten, ob eine Voranmeldung notwendig bleibt und welche Frist einzuhalten ist.
Eine mögliche landesbezogene Kostenübernahme oder Pauschale ist von dem möglichen 20-Prozent-Nachlass über den DFV-Gesamtvertrag zu unterscheiden. Es handelt sich um verschiedene Grundlagen.
Setlist nach der Livemusik nicht vergessen
Bei Livemusik muss für jeden Veranstaltungsteil eine Setlist eingereicht werden. Nach den Angaben der GEMA beträgt die Frist sechs Wochen nach der Veranstaltung. Die Werkliste dient der Zuordnung der gespielten Werke.
Die Setlist sollte bereits vor dem Fest organisatorisch eingeplant werden. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung mit Band oder Kapelle dazu, wer die Liste erstellt, welche Angaben übergeben werden und bis wann der Verein die Unterlagen erhält. Die Verantwortung für die Einreichung sollte eindeutig festgelegt sein.
Fehlt die Setlist oder wird sie verspätet eingereicht, kann bei Livemusik-Tarifen nach den GEMA-Hinweisen eine Nachberechnung von zusätzlich 10 Prozent zur tariflichen Vergütung anfallen. Eine mündliche Absprache am Veranstaltungsabend ist dafür keine verlässliche Grundlage.
Praktischer Ablauf für den Vereinsvorstand

1. Musikprogramm früh erfassen
Erstellen Sie eine Übersicht für Band, DJ, Tonträger, Hintergrundmusik, Lautsprecherwagen, Umzug und einzelne Konzerte. Notieren Sie zu jedem Punkt Ort, Zeit, Dauer und verantwortliche Person.
2. Veranstalter und Zuständigkeiten festlegen
Klären Sie, ob der Feuerwehrverein, ein Förderverein, die Kommune, ein Festwirt oder ein anderer Partner den jeweiligen Teil verantwortet. Lassen Sie sich vom Festwirt schriftlich bestätigen, welche Musiknutzung er gegebenenfalls anmeldet.
3. Tarif und Vertragsgrundlage prüfen
Nutzen Sie die aktuelle Feuerwehr-Seite der GEMA und die dort verlinkten Tarifinformationen. Prüfen Sie außerdem, ob ein Pauschalvertrag des Landesfeuerwehrverbandes oder der DFV-Gesamtvertrag überhaupt anwendbar sein kann.
4. Anmeldung mit Vorlauf einreichen
Melden Sie nicht nur den Hauptabend, sondern alle relevanten Musiknutzungen. Legen Sie Bestätigungen und die übermittelten Veranstaltungsdaten bei den Festunterlagen ab.
5. Unterlagen nach dem Fest abschließen
Fordern Sie bei Livemusik die Setlist an und reichen Sie sie innerhalb der vorgesehenen Frist ein. Bewahren Sie Verträge, Rechnungen, Anmeldebestätigungen und Setlists nachvollziehbar auf.
Checkliste für das Feuerwehrfest
- Musik: Sind Band, DJ, Tonträger, Hintergrundmusik und Lautsprecherwagen erfasst?
- Programm: Sind Umzug, Konzert, Tanzabend und Nachmittagsprogramm getrennt dokumentiert?
- Öffentlichkeit: Ist die Zugänglichkeit der Veranstaltung geprüft?
- Veranstalter: Ist für jeden Teil eine verantwortliche Stelle benannt?
- Festwirt: Ist schriftlich geregelt, was er gegebenenfalls anmeldet?
- Tarif: Wurde zwischen Livemusik und Tonträgerwiedergabe unterschieden?
- Frist: Ist die passende Frist geprüft und die Anmeldung rechtzeitig erfolgt?
- Nachlass: Wurden DFV-Nachlass und mögliche Landesregelung getrennt geprüft?
- Setlist: Ist die Einreichung bei Livemusik organisiert?
- Nachweise: Sind Anmeldung, Bestätigung, Verträge und Setlist abgelegt?
Typische Fehler beim Feuerwehrfest
„Es gibt keinen Eintritt, also fällt keine GEMA an.“
Das ist zu pauschal. Auch kostenlose öffentliche Vereinsveranstaltungen und Hintergrundmusik können relevant sein.
„Der Festwirt kümmert sich um alles.“
Das gilt nur, wenn die Aufgaben konkret vereinbart sind. Umzug, Konzert oder Außenbereich können gesondert zu prüfen sein.
„Die Feuerwehr hat einen Vertrag, deshalb gilt er automatisch für den Verein.“
Öffentlich-rechtliche Feuerwehr, Feuerwehrverein und Förderverein sind unterschiedliche Akteure. Eine Übertragung darf nicht ohne Prüfung angenommen werden.
„Die Band meldet die Musik an.“
Anmeldung der Veranstaltung und Einreichung der Setlist müssen klar organisiert sein. Der Verein sollte sich nicht auf eine unbestimmte Zusage verlassen.
„Eine alte Rechnung zeigt, was das Fest kostet.“
Tarife und Vertragsbedingungen können sich ändern. Die konkrete Vergütung hängt von den Daten der aktuellen Veranstaltung ab.
FAQ zur GEMA beim Feuerwehrfest
Muss ein Feuerwehrfest ohne Eintritt angemeldet werden?
Grundsätzlich ist die öffentliche Musiknutzung zu prüfen. Die GEMA nennt auch kostenlose Vereinsveranstaltungen und Musik zur Untermalung als relevante Fälle.
Gilt das auch für Hintergrundmusik?
Ja. Musik zur Untermalung kann relevant sein und sollte in der Veranstaltungsplanung erfasst werden.
Welcher Tarif gilt für eine Band?
Die GEMA ordnet Livemusik bei Feuerwehrfesten dem Tarif U-V zu. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den Veranstaltungsdaten.
Welcher Tarif passt zu DJ-Musik oder einem Lautsprecherwagen?
Für Tonträgerveranstaltungen nennt die GEMA den Tarif M-V, unter anderem für Vereinsfeste, Zeltveranstaltungen und Umzüge mit Lautsprecherwagen.
Wer meldet an: Verein oder Festwirt?
Das richtet sich nach der konkreten Aufgabenverteilung. Zuständigkeiten sollten schriftlich geregelt werden; eine Anmeldung des Festwirts erfasst nicht automatisch alle weiteren Programmpunkte.
Wann muss die Setlist eingereicht werden?
Bei Livemusik nennt die GEMA für jeden Veranstaltungsteil eine Frist von sechs Wochen nach der Veranstaltung.
Übernimmt das Bundesland die GEMA-Kosten?
Eine bundesweit einheitliche Kostenübernahme besteht nicht. Mögliche Regelungen müssen für das jeweilige Bundesland und die konkrete Organisationsform geprüft werden.
Quellen & weiterführende Informationen
- GEMA: Feuerwehr-Veranstaltung bei der GEMA anmelden – Tarife, Fristen, Nachlass, Zuständigkeiten und Setlists.
- GEMA: Müssen Vereine ihre Veranstaltungen anmelden? – Hinweise zu öffentlichen und kostenlosen Vereinsveranstaltungen.
- GEMA: Tarif M-V – Tonträgerveranstaltungen, einschließlich der genannten Anwendungsbeispiele.
- Deutscher Feuerwehrverband: Fachempfehlung Nr. DFV-FE-89-2025 – Einordnung der Rahmenbedingungen.
- Gesetze im Internet: § 42 VGG – gesetzlicher Hintergrund.
Redaktioneller Hinweis: Die Angaben beruhen auf den genannten Quellen mit Recherche-Stand 12. August 2026. Tarife, Fristen und Vertragsbedingungen können sich ändern. Für die konkrete Veranstaltung sind die aktuellen Angaben der GEMA und gegebenenfalls des zuständigen Landesfeuerwehrverbandes maßgeblich.
