Kindergruppen, Jugendfeuerwehrstunden, Ausflüge, Wettbewerbe und Zeltlager sind wichtige Angebote für Nachwuchs und Gemeinschaft im Feuerwehrverein. Sie vermitteln Gemeinschaft und ermöglichen Kindern und Jugendlichen, Feuerwehr kennenzulernen. Damit sie sicher gelingen, braucht es jedoch mehr als engagierte Betreuende und ein gutes Programm.
Vor jeder Aktion sollte geklärt sein, wer organisatorisch verantwortlich ist, welche Risiken bestehen, wie Kinder und Jugendliche geschützt werden und an wen sie sich bei Problemen wenden können. Dabei ist sauber zwischen Vereinsarbeit und Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr zu unterscheiden: Eine Vereinsveranstaltung wird durch den Verein oder den jeweiligen Träger organisiert. Feuerwehrfahrzeuge, Geräte, Gebäude oder Einsatzkräfte dürfen nur in einem abgestimmten und dafür vorgesehenen Rahmen einbezogen werden.
Die folgende Vorgehensweise hilft Vorständen, Jugendwartinnen und Jugendwarten sowie Betreuenden, einzelne Sicherheitsmaßnahmen zu einem verlässlichen Rahmen zu verbinden.
1. Schutz als verbindliche Vereinsaufgabe festlegen
Kinderschutz beginnt nicht erst bei einem konkreten Verdacht. Er zeigt sich in einer Vereinskultur, in der Grenzen respektiert, Beschwerden ernst genommen und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt werden. Die Deutsche Jugendfeuerwehr beschreibt Kindergruppen und Jugendfeuerwehren als Schutz- und Freiräume. Körperliche, psychische, sexualisierte und digitale Gewalt sowie Vernachlässigung sind mit der Jugendfeuerwehrarbeit unvereinbar. Hinweise auf Gewalt oder grenzverletzendes Verhalten sollen ernst genommen werden; der Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher hat Vorrang. Die Grundsatzerklärung zum Kinderschutz der Deutschen Jugendfeuerwehr bietet dafür eine wichtige Orientierung.
Der Vorstand sollte ein zur Vereinsgröße passendes Schutzkonzept beschließen. Es muss kein umfangreiches Handbuch sein. Entscheidend ist, dass Regeln im Alltag bekannt, erreichbar und umsetzbar sind.
Bestandteile eines einfachen Schutzkonzepts
- ein klarer Beschluss des Vorstands zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
- benannte Ansprechpersonen mit Stellvertretung,
- verständliche Verhaltensregeln für Betreuende, Helfende und Teilnehmende,
- ein Beschwerdeweg für Kinder, Jugendliche und Eltern,
- ein Ablauf für Grenzverletzungen und Verdachtsfälle,
- Regeln zu Fotos, Videos, Messenger-Gruppen und persönlichen Daten,
- Schulungen oder Einweisungen für alle eingesetzten Personen,
- eine regelmäßige Überprüfung nach Veranstaltungen.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt empfiehlt, Schutzkonzepte mit Sensibilisierung, Prävention und konkreten Handlungsplänen zu verbinden. Ihre Informationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bieten hierfür eine praxisnahe Orientierung.
2. Zuständigkeiten und Aufsicht vorab klären
Aufsicht lässt sich nicht durch die bloße Anwesenheit mehrerer Erwachsener organisieren. Vor Beginn der Aktion sollte klar sein, wer die Veranstaltung leitet, wer einzelne Gruppen betreut und wer bei Krankheit, Verspätung oder einem Notfall ansprechbar ist. Die konkreten Anforderungen können von Veranstaltungsform, Alter und Entwicklungsstand der Teilnehmenden, Landesrecht, kommunalen Vorgaben, Vereins- oder Jugendfeuerwehrordnungen sowie Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers abhängen. Pauschale Betreuungsquoten oder bundesweit einheitliche Regeln sollten deshalb nicht angenommen werden.
Eine Verantwortungsmatrix anlegen
Für jede Aktion sollte eine kurze schriftliche Übersicht vorliegen:
- Veranstaltungsleitung: koordiniert Ablauf, Änderungen, einen möglichen Abbruch und die Kommunikation.
- Gruppenbetreuung: kennt die zugeordneten Kinder und Jugendlichen und behält die Gruppe im Blick.
- Ansprechperson Kinderschutz: nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen und koordiniert die vorgesehenen weiteren Schritte.
- Erste Hilfe: weiß, wo Erste-Hilfe-Material liegt und wie Rettungsdienste erreicht werden.
- Elternkommunikation: verwaltet die erforderlichen Notfallkontakte und informiert bei relevanten Ereignissen im abgestimmten Rahmen.
- Material- und Geländeverantwortung: prüft Bereiche, Fahrzeuge, Geräte, Absperrungen und Wege.
Bei kleinen Aktionen können wenige Personen mehrere Rollen übernehmen. Die Rollen sollten dennoch ausdrücklich benannt sein. Für Gruppenstunden und Kinderaktionen empfiehlt der Deutsche Feuerwehrverband, unter anderem Aufsichtspflicht, Bildrechte und Gefährdungsbeurteilungen getrennt zu betrachten. Die Hinweise zu DJF-Online-Schulungen greifen diese Themen auf.
Zu Beginn wird die Anwesenheit festgestellt. Bei Ausflügen, Wettbewerben und Zeltlagern sollte zusätzlich geregelt sein, wie Gruppen unterwegs gezählt werden, wie Toiletten- oder Pausenwege organisiert sind und wie die vereinbarte Übergabe an Eltern oder Sorgeberechtigte erfolgt. Abweichungen von vereinbarten Abholregelungen sollten nicht improvisiert, sondern mit den zuständigen Personen geklärt werden.
3. Risiken systematisch bewerten

Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine Formalität. Sie hilft, Risiken sichtbar zu machen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und deren Wirksamkeit zu prüfen. Die DGUV erläutert die Grundzüge der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen werden systematisch beurteilt, Maßnahmen festgelegt, auf Wirksamkeit kontrolliert und angemessen dokumentiert.
Für eine Vereinsaktion genügt meist eine übersichtliche Tabelle. Bewertet werden sollten mindestens:
| Bereich | Fragen | Mögliche Maßnahmen |
|---|---|---|
| Gelände und Wege | Gibt es Stolperstellen, offene Schächte, unübersichtliche Bereiche oder Verkehr? | Begehung, Absperrungen, sichere Wege, Sammelpunkte |
| Fahrzeuge und Geräte | Welche Bereiche dürfen Kinder betreten oder berühren? | Klare Grenzen, Einweisung, sichere Abstände, verantwortliche Betreuung |
| Wasser, Hitze und Wetter | Drohen Überhitzung, Unterkühlung, Gewitter oder Rutschgefahr? | Getränke, Pausen, Wetterbeobachtung, Ausweich- und Abbruchplan |
| Verkehr und Ausflüge | Wie werden Straßen, Parkplätze und Haltestellen sicher passiert? | Routenprüfung, sichtbare Betreuung, Treffpunkte, Anwesenheitskontrollen |
| Gesundheit | Sind für die Betreuung relevante Allergien, Medikamente oder Unterstützungsbedarfe bekannt? | Vorliegende Elterninformationen beachten, Zuständigkeiten und Erste Hilfe klären |
| Kommunikation | Wie werden Eltern, Rettungsdienst und Veranstaltungsleitung erreicht? | Telefonliste, Notfalladresse, geladenes Mobiltelefon, Informationskette |
Es geht nicht darum, jedes Risiko auszuschließen. Entscheidend ist, erkennbare Gefahren vorab zu beurteilen und die Aktion so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche nicht unnötig gefährdet werden. Bei Angeboten mit Fahrzeugen, Geräten, Wasser, Feuer, Höhen, Dunkelheit oder öffentlichem Verkehr ist die Prüfung besonders sorgfältig vorzunehmen. Die Vereinsleitung sollte außerdem mit der zuständigen Feuerwehrführung, dem kommunalen Träger und gegebenenfalls dem Unfallversicherungsträger abstimmen, welche Vorgaben für die konkrete Veranstaltung gelten.
4. Eltern und Teilnehmende verständlich informieren
Eltern benötigen vor der Aktion eine klare, schriftliche Information. Sie sollte nicht nur Datum und Treffpunkt nennen, sondern auch Inhalt, Dauer, Rückkehr, Kleidung, Verpflegung und erreichbare Kontaktpersonen. Bei Ausflügen oder Freizeiten kommen Angaben zu Unterkunft, Transport, medizinischer Versorgung, Schlaf- und Betreuungsorganisation hinzu.
Diese Angaben gehören in die Vorabinformation
- Name und Kontaktdaten der Veranstaltungsleitung,
- Ort, Zeitraum und geplantes Programm,
- Hinweise zu wettergerechter und sicherer Kleidung,
- Regeln für Abholung, Verspätungen und selbstständige Heimwege,
- Notfallkontakt der Eltern oder Sorgeberechtigten,
- relevante gesundheitliche Hinweise, Allergien oder Unterstützungsbedarfe,
- Hinweise zu Verpflegung und Medikamenten,
- Informationen zu Foto-, Video- und Veröffentlichungsabsichten,
- Beschwerdeweg und Ansprechperson für Kinderschutz.
Teilnehmende sollten ihre Rechte altersgerecht kennen. Dazu gehört, Nein zu sagen, Hilfe zu holen, sich über unangemessenes Verhalten zu beschweren und eine Vertrauensperson anzusprechen. Regeln funktionieren besser, wenn sie nicht nur an Erwachsene gerichtet sind. Ein kurzer Gesprächseinstieg zu Beginn der Aktion kann genügen: Wo sind Grenzen? Wer hilft? Was passiert, wenn sich jemand unwohl fühlt?
Teilnahme-, Gesundheits- und Fotoeinwilligungen sollten getrennt und zweckbezogen geprüft werden. Eine allgemeine Unterschrift sollte nicht ohne gesonderte Prüfung als Zustimmung zur Veröffentlichung von Namen, Bildern oder Videos verstanden werden. Zugriff auf Kontakt- und Gesundheitsinformationen sollten nur Personen erhalten, die diese Angaben für die Betreuung tatsächlich benötigen.
5. Betreuung im Alltag sicher gestalten
Gute Betreuung bedeutet Nähe und Verlässlichkeit, aber auch nachvollziehbare Grenzen. Einzelkontakte sollten möglichst transparent bleiben. Gespräche finden vorzugsweise in einsehbaren Bereichen statt. Wenn ein vertrauliches Gespräch notwendig ist, sollte eine weitere geeignete Person in erreichbarer Nähe sein. Körperkontakt darf nicht erzwungen werden und muss sich an Situation, Alter und Bedürfnissen des Kindes orientieren.
Für Umkleiden, Übernachtungen, Duschen und Toilettengänge sind vorab klare Regeln erforderlich. Privatsphäre ist zu achten. Betreuende sollten nicht ohne sachlichen Grund allein mit einem einzelnen Kind in einem Raum übernachten. Bei Zeltlagern und Freizeiten werden Schlafbereiche, Nachtwachen, Wege und Erreichbarkeiten vorher festgelegt.
Auch digitale Kommunikation gehört zum Schutzkonzept. Einzelne private Chats zwischen Betreuenden und Minderjährigen sollten vermieden oder zumindest transparent geregelt werden. Besser sind offizielle Gruppenkanäle, nachvollziehbare Kommunikation und die Einbeziehung weiterer Verantwortlicher. Bilder werden nur im vereinbarten Rahmen aufgenommen, gespeichert und weitergegeben.
Während der Aktion
- Anwesenheit feststellen und Besonderheiten im Betreuungsteam kurz besprechen.
- Gelände, Rettungswege, Erste-Hilfe-Material und Sammelpunkt prüfen.
- Regeln und Grenzen verständlich erklären.
- Gruppen nicht unbeaufsichtigt in riskanten oder unübersichtlichen Bereichen lassen.
- Regelmäßig Pausen, Getränke und Rückmeldungen der Kinder einplanen.
- Abweichungen vom Programm dokumentieren und im Team weitergeben.
- Bei Unsicherheit frühzeitig die Veranstaltungsleitung einbeziehen.
Bei Grenzverletzungen oder einem Verdacht richtig handeln
Ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann sich aus einer Aussage, einer Beobachtung oder wiederholten auffälligen Situationen ergeben. Auch ein einzelner Hinweis ist ernst zu nehmen. Der Verein sollte nicht abwarten, um zunächst eigene Beweise zu sammeln.
- Ruhe bewahren und das Kind oder den Jugendlichen schützen.
- Zuhören, ohne suggestive Fragen zu stellen oder eine Aussage zu erzwingen.
- Keine Geheimhaltung versprechen. Stattdessen erklären, dass weitere Hilfe einbezogen werden kann oder muss.
- Wörtliche Aussagen und beobachtbare Tatsachen zeitnah, sachlich und mit Datum dokumentieren.
- Die zuständige Ansprechperson und Veranstaltungsleitung informieren, sofern dadurch kein zusätzliches Risiko entsteht.
- Eine insoweit erfahrene Fachkraft, eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder die zuständige Landesjugendfeuerwehr einbeziehen.
- Bei akuter Gefahr den Notruf wählen und die betroffene Person, soweit sicher möglich, nicht allein lassen.
Die Deutsche Jugendfeuerwehr nennt als Unterstützung unter anderem Jugendämter, insoweit erfahrene Fachkräfte und Beratungsstellen. Der Verein ist keine Ermittlungsstelle. Betreuende sollten weder mögliche verursachende Personen konfrontieren noch andere Kinder befragen oder eine eigene Untersuchung durchführen. Die weitere Fallbewertung gehört in fachkundige Hände.
Richtet sich ein Hinweis gegen eine betreuende Person, hat der Schutz des Kindes Vorrang. Der Verein sollte unverzüglich fachkundigen Rat einholen und prüfen, wie ein weiterer unbeaufsichtigter Kontakt der Person mit Kindern bis zur Klärung vermieden werden kann. Maßnahmen müssen verhältnismäßig, vertraulich und nachvollziehbar dokumentiert erfolgen. Informationen werden nur an diejenigen weitergegeben, die sie für Schutz und Entscheidung benötigen.
Erweitertes Führungszeugnis: keine pauschale Pflicht
Ob ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden kann oder muss, hängt nicht automatisch davon ab, dass jemand ehrenamtlich im Feuerwehrverein tätig ist. Maßgeblich sind unter anderem Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen sowie die Zuständigkeit des jeweiligen öffentlichen oder freien Trägers.
Das Bundesfamilienministerium erläutert die Grundsätze zum Bundeskinderschutzgesetz. Feuerwehrvereine sollten deshalb keine bundesweit geltende Regel behaupten, wenn sie nicht für ihre konkrete Struktur geklärt ist. Der Vorstand sollte die Anforderungen mit dem zuständigen kommunalen oder öffentlichen Träger, der Feuerwehr- beziehungsweise Jugendfeuerwehrorganisation und gegebenenfalls einer fachkundigen Beratungsstelle klären. Zusätzlich können Satzung, Vereinbarung, Förderbedingung oder örtliches Schutzkonzept Vorgaben enthalten.
Nachbereitung: aus Erfahrungen verbindliche Verbesserungen machen
Nach der Aktion sollten Veranstaltungsleitung und Betreuungsteam kurz auswerten, was gut funktioniert hat und wo Anpassungen nötig sind. Die Auswertung dient dazu, Abläufe zu verbessern und wiederkehrende Risiken zu erkennen; sie ist keine Schuldzuweisung.
Nachbesprechung in sieben Fragen
- Waren Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten allen bekannt?
- Hat die Anwesenheits- und Übergabekontrolle funktioniert?
- Gab es unklare oder gefährliche Situationen?
- Wurden Regeln von Kindern und Betreuungsteam verstanden?
- Waren Pausen, Getränke, Erste Hilfe und Rückzugsbereiche ausreichend?
- Gab es Beschwerden, Grenzverletzungen oder Hinweise, die weiterbearbeitet werden müssen?
- Welche konkrete Änderung wird bei der nächsten Aktion umgesetzt?
Besondere Vorkommnisse werden sachlich dokumentiert. Protokolle zu Schutz- oder Verdachtsfällen gehören nicht in eine allgemeine Chatgruppe und dürfen nicht unnötig verbreitet werden. Der Vorstand prüft außerdem, ob Eltern oder Teilnehmende noch eine Rückmeldung benötigen und ob Schutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung oder Einweisung angepasst werden müssen.
Typische Fehler vermeiden
- „Wir sind genug Erwachsene“: Ohne Rollen, Zuständigkeiten und Anwesenheitskontrolle bleibt Aufsicht unklar.
- Programm statt Risikoanalyse: Eine attraktive Aktion darf nicht dazu führen, dass Gelände, Wetter, Geräte oder Verkehrswege ungeprüft bleiben.
- Ein Formular für alles: Teilnahme, Gesundheitsangaben, Bildrechte und Datenschutz sollten getrennt und verständlich behandelt werden.
- Verdachtsfälle im kleinen Kreis lösen: Der Verein sollte nicht selbst ermitteln, sondern fachkundige Hilfe einschalten.
- Grenzen nur für Kinder formulieren: Auch Erwachsene brauchen verbindliche Regeln zu Nähe, Kommunikation und digitalen Medien.
- Öffentliche Feuerwehr und Verein vermischen: Zuständigkeiten, Fahrzeuge, Geräte und Verantwortungen müssen für die konkrete Vereinsaktion abgestimmt sein.
- Alte Vorlagen unverändert übernehmen: Materialien sollten auf Aktualität, Zuständigkeit und örtliche Vorgaben geprüft werden.
Checkliste für den Vorstand
- Ist die Veranstaltung als Vereinsangebot eingeordnet und organisatorisch abgestimmt?
- Sind Veranstaltungsleitung, Betreuung, Erste Hilfe und Kinderschutz benannt?
- Liegt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vor?
- Sind Gelände, Fahrzeuge, Geräte, Wetter, Verkehr und Rettungswege geprüft?
- Sind Notfallkontakte, Anwesenheitslisten und Übergaben geregelt?
- Wurden Eltern und Kinder verständlich informiert?
- Sind Foto-, Video- und Datenschutzfragen separat geklärt?
- Ist bekannt, wie Beschwerden und Verdachtsfälle behandelt werden?
- Wurde geprüft, ob ein erweitertes Führungszeugnis oder eine andere Trägeranforderung gilt?
- Ist eine Nachbesprechung mit dokumentierten Verbesserungen vorgesehen?
FAQ zur sicheren Kinder- und Jugendarbeit
Gibt es eine bundesweit einheitliche Betreuungsquote?
Eine pauschale Quote sollte der Verein nicht annehmen. Anforderungen können von Alter, Entwicklungsstand, Gruppengröße, Veranstaltungsform, Landesrecht, Träger und Unfallversicherungsträger abhängen. Die konkrete Planung sollte mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Müssen alle ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Nein, eine automatische Pflicht für jede Tätigkeit im Feuerwehrverein lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend sind insbesondere Art, Intensität und Dauer des Kontakts sowie die Trägerzuständigkeit. Der Verein sollte die konkrete Vorgabe schriftlich klären.
Darf ein Kind einer Betreuungsperson von einem Problem erzählen?
Ja. Betreuende sollten zuhören, Ruhe bewahren und die Aussage ernst nehmen. Sie sollten keine suggestiven Fragen stellen, kein Geheimnis versprechen und die nächsten Schritte mit der zuständigen Ansprechperson oder einer Fachstelle abstimmen.
Was gilt bei akuter Gefahr?
Bei unmittelbarer Gefahr steht der Schutz des Kindes oder Jugendlichen an erster Stelle. Der Notruf kann erforderlich sein. Parallel sollte eine geeignete Vertrauensperson bei der betroffenen Person bleiben, soweit dies sicher möglich ist.
Welche Altersgrenzen gelten für Kindergruppen und Jugendfeuerwehren?
Das kann je nach Bundesland, Verband und örtlicher Ordnung unterschiedlich geregelt sein. Der Deutsche Feuerwehrverband weist auf diese Unterschiede hin. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der zuständigen Landes- und Kommunalebene.
Quellen & weiterführende Informationen
- Deutsche Jugendfeuerwehr: Grundsatzerklärung zum Kinderschutz
- Deutsche Jugendfeuerwehr Bildung: Kindeswohlgefährdung
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Schutz von Kindern und Jugendlichen
- DGUV: Gefährdungsbeurteilung
- Bundesfamilienministerium: Bundeskinderschutzgesetz
- Deutsche Jugendfeuerwehr: Downloadcenter
- Deutscher Feuerwehrverband: DJF-Schulungen für Kindergruppen
- Deutscher Feuerwehrverband: Informationen zu Kinder- und Jugendfeuerwehren
